Wo ist der Energieausweis gesetzlich geregelt?

Die Einführung des Energieausweises ist geregelt in der EU-Richtlinie 2002/91/EG. Diese sah die Einführung spätestens ab 4. Januar 2006 vor. Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt.

Als Übergangsregelung wird für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, der Energieausweis ab 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab 1. Januar 2009 und für Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009.

Die Detailregelungen zur Auswahl zwischen verbrauchsbasierter und bedarfsorientierter Variante sind in der Übersicht aufgeführt, die hier zum Download bereit steht.

Auswahlschema für Energieausweise (46KB)