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Im Energieausweis wird die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beurteilt. "Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes" ist die Energiemenge, die im Rahmen der Standardnutzung verbraucht oder veranschlagt wird.
Dabei werden zwei Varianten unterschieden:
Der Energieausweis ist somit nichts anderes als eine objektive Kennzeichnung der energetischen Qualität eines Gebäudes, vergleichbar mit der Verbrauchskennzeichnung von Kraftfahrzeugen in Litern Benzin oder Diesel pro 100 km oder dem Energiegehalt von Speisen und Getränken in Kilojoule bzw. Kilokalorien pro 100 g bzw. 100 ml – Werte, die Informationen beinhalten, aber keine Reglementierung.
Die Gebäude werden nach der Analyse in Energieeffizienzklassen eingeordnet, anhand der Eigentümer und Mieter schon vorab die ungefähr anfallenden Energiekosten abschätzen kann. Er ist vom Gebäudeeigentümer bei Bau, Kauf oder Vermietung von Immobilien vorzulegen.
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