Teil 4: Bilanzierung der Treibhausgasemissionen

Geislinger Konvention Teil 4 (898KB)


Die Treibhausgas-Emissionen (CO2eq) werden wie folgt ermittelt:

Energiemenge 
= aus Energieeinkauf
CO2eq-Faktor = von Versorgern, Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder Statistik
Bezugsfläche
Wohnfläche


Die Energiemenge ergibt sich aus den Jahresverbrauchsdaten der Heizkostenerfassung bzw. der Energieabrechnung der Versorger. Betrachtet wird der jährliche Energieverbrauch - für ein Gebäude, eine Gebäudegruppe oder den gesamten Gebäudebestand - für Heizung, Warmwasser und Hausstrom. Es sollte keine Klimabereinigung angewendet werden.

Die Energiemengen sind getrennt nach Energieträgern und Verbrauchssektoren (Heizung, Warmwasser, Hausstrom) aufzuschlüsseln und mit den THG-Faktoren zu multiplizieren.

CO2eq-Emissionsfaktoren (THG-Faktoren) werden in Kilogramm CO2eq je Kilowattstunde genutzte Endenergie (kg CO2eq/kWhEnd) angegeben. Für die Energieträger Erdgas, Kohle, Heizöl und Holz können zur Umrechnung der Endenergiemenge die in der Anlage zum GEG aufgeführten CO2eq-Emissionswerte (siehe folgende Tabelle) verwendet werden. Die Emissionsfaktoren für Fernwärme oder Nahwärme sollten immer vom lokalen Wärmelieferanten erfragt werden. In der Tabelle ist für Fernwärme ein Schätzwert aufgeführt:

Verwendete Emissionsfaktoren:

Energieträger
g/kWh
Erdgas 240
Heizöl 310
Fernwärme* 194
Kohle
430
Strom 560

*70% KWK, 30% Heizwerk; 47% Erdgas, 28% Kohle, 14% Abfall, 7% Erneuerbare, 1% Öl, 4% Sonstiges

Die THG-Emissionen der einzelnen Energiemengen (Heizöl, Erdgas, Fernwärme, Strom etc.) werden addiert zur Gesamtemission an Treibhausgasen in kg oder Tonnen CO2eq.

Die Gesamtemissionen können auf die Bezugsfläche umgerechnet werden; das ist die Wohnfläche bzw. die in der Heizkostenabrechnung vereinbarte Umlagefläche.

Erläuterungen zur Methode - Berechnung und Auswertung der CO2eq-Emissionen (CO2-Äquivalente)

Für die Ermittlung und Bilanzierung von Emissionen aus der Raumheizung, dem Warmwasserverbrauch und dem Hausstrom in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dargestellt als Treibhausgase, bildet dieser Teil 4 der Geislinger Konvention die Grundlage.

Der Arbeitskreis Geislinger Konvention hat in seiner Sitzung am 25.Januar 2021 beschlossen:


Zukünftig sollen auch Treibhausgas-Emissionen1, ermittelt und bilanziert werden. Auslöser dafür sind die Vorgaben im seit dem 1. November 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO2-Bepreisung.

Der Klimawandel und seine unabsehbaren Folgen für Umwelt und Gesellschaft werden durch den Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre immer weiter verstärkt. Im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes ist es daher wichtig, den Verbrauch fossiler Energien insbesondere für die Wohnungsbestände, aber auch in der Verwaltung, sowie den daraus resultierenden Ausstoß klimarelevanter Gase zu kennen, damit auf Basis der aktuellen Werte Ziele und Optimierungspotenziale erarbeitet werden können, um die Emissionen zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Die von der Bundesregierung beschlossene Bepreisung von Treibhausgasen hat Auswirkungen auf die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Die Geislinger Konvention liefert die Grundlage zur Abschätzung der Auswirkungen. Sie liefert auch die Grundlage für die Bilanzierung der realisierten Treibhausgasminderungen durch betriebliche und investive Maßnahmen der Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Als Teil 4 der Geislinger Konvention wird das Verfahren unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsetzung im „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ festgelegt.


Warum CO2-Äquivalente?

Diese Methode bezieht sich auf die Treibhausgase = CO2-Äquivalente (CO2eq). Um die Klimawirkung der einzelnen Gase zu verdeutlichen, werden alle Treibhausgase (THG) in sogenannte CO2-Äquivalente [CO2eq] umgerechnet werden. Diese geben an, welcher Menge CO2 die Klimawirkung der durch den Energieverbrauch emittierten Emissionen entspricht.
Das Verfahren unterscheidet sich von den bisher angewandten Verfahren der CO2-Bilanzierung in der Wohnungswirtschaft nur durch die leicht erhöhten Kennwerte2.

Bisher hat die Wohnungswirtschaft in den Klimabilanzen3 (z.B. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.) CO2 als das bedeutendste Treibhausgas zur Bilanzierung der Klimawirksamkeit herangezogen. Vergleiche hierzu auch die Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex4.

Der GdW hat im November 2020 eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens zum Monitoring der Treibhausgase vorgestellt, das die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz und im nationalen Emissionshandel aufgenommen hat, die Grundlage für eine Klimastrategie bietet und darüber hinaus auch Hilfe zur Prozessgestaltung gibt5.


Grundlagen der Berechnung
I. Energieverbrauch gem. Heizkostenabrechnung


Die Energiemenge ergibt sich aus den Jahresverbrauchsdaten der Heizkostenerfassung und der Energieabrechnung der Versorger. Betrachtet wird der jährliche Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Hausstrom (Treppenhauslicht, Pumpen, Aufzüge etc.) der vermieteten Bestände. Die Daten können aus den Abrechnungen der Liegenschaften gewonnen werden. Je nach Versorgungsstruktur sind die CO2eq-Faktoren zusätzlich von Wärmeversorgern abzufragen und pauschalierte Annahmen zu treffen.

Die Energiemengen sind getrennt nach den Energieträgern aufzuschlüsseln und entsprechend zu multiplizieren.

II. Emissionsfaktoren

CO2eq-Emissionsfaktoren (THG-Faktoren) werden üblicherweise in Kilogramm CO2eq je Kilowattstunde bereitgestellte Endenergie (kg CO2eq/kWhEnd) angegeben.

Für die Energieträger Erdgas, Kohle, Heizöl und Holz können zur Umrechnung der Endenergiemenge die in der Anlage zum Entwurf des GEG aufgeführten CO2eq-Emissionsfaktoren herangezogen werden.

Die Emissionsfaktoren für Fernwärme oder Nahwärme sollten immer lokal vom Wärmelieferanten geliefert werden.

III. Bezugsgröße der Kennwerte

Die Bezugsfläche ist die Wohnfläche bzw. die in der Heizkostenabrechnung vereinbarte Umlagefläche.
Die Wohnfläche ist die wohnungswirtschaftliche Bezugsfläche für warme Betriebskosten.6

IV. Berechnungsbeispiel

In der folgenden Tabelle ist beispielhaft eine Energie- und Treibhausgasbilanz für ein Wohngebäude dargestellt:



Der Arbeitskreis Geislinger Konvention

Der Arbeitskreis ist das „Normierungsgremium“ für das Betriebskostenbenchmarking auf Basis der Geislinger Konvention. Die Geislinger Konvention ist eine seit über 20 Jahren bundesweit gültige Vereinbarung zwischen Verbänden, Wohnungsunternehmen, Benchmarking-Dienstleistern und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. In ihr sind die Strukturen für ein externes Benchmarkingverfahren für wohnungswirtschaftliche Betriebskosten festgeschrieben.


1 Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der Atmosphäre, sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche thermische Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen. Diese Eigenschaft verursacht den Treibhauseffekt. Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die Haupttreibhausgase in der Erdatmosphäre. Außerdem gibt es eine Vielzahl von ausschließlich vom Menschen produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die Halogenwasserstoffe und andere chlor- und bromhaltige Substanzen.

2 Die komplexeren CO2eq-Kennwerte betragen ca. das 1,2 Fache der bisher verwendeten CO2-Kennwerte

3 BBU Verband Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Berlin, Klimabilanzierung, zuletzt 2016, BBU- Materialie 01-19

4 Leitfaden zur branchenspezifischen Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, GdW 2015.

5 GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., GdW Arbeitshilfe 85 – CO2- Monitoring, Berlin 23. November 2020.

6 Gemäß GEG wird in den Energieausweisen die Gebäudenutzfläche als Bezugsfläche verwendet. Sie ist bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten 1,2-mal größer als die Wohnfläche. Das bedeutet z.B. 42 kg CO2 pro m² Wohnfläche würden nur 35 kg CO2 pro m² Nutzfläche entsprechen. Die Wohnfläche bzw.  Umlagefläche aus der Heizkostenabrechnung bildet folglich die korrekte Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen.


Stand: Januar 2021